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Dieses Thema hat 16 Antworten
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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
lej ( gelöscht )
Beiträge:

28.04.2009 12:11
Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Moin
Leicht erholt vom Vaterstress am GOC-Wochenende, musste ich unbedingt gestern abend noch das von Jörg Wagner erworbene neue Tiefwasserpaddel ausprobieren. Fuhr gegen 21 UHr in die Stadt, um nebenbei ein paar Fotos zu machen.
Um kurz vor 23 Uhr, es war schon stockdunkel, steuerte mich auf höhe der U-bootabteilung von HDW die Wasserschutzpolizei an und bat mich per Lautsprecher darum, längsseits zu kommen, sie fragten mich nach dem woher, warum und wohin und kontrollierten meine Beleuchtung.
Fazit: das Ding ist nicht zugelassen und überhaupt bräuchte ich eine große Batterie und eine vom DHI zugelassene Lampe. Ich habe dann natürlich möglichst freundlich widersprochen und die Gegenbehauptung aufgestellt: brauche nur eine Taschenlampe, da unter 6 m Länge und sei mit einem Seekajaklicht von Globi schon übervorschriftsmäßig ausgerüstet. FRAGE: WER HAT HIER RECHT ?
Wegen stark auffrischendem Wind hatten sie scheinbar Probleme ihr Schiff stationär zu halten und ließen mich dann ohne Knöllchen den Heimweg antreten, dabei war ich bei gutem Wind schräg von vorne sehr überrascht, wie viel einfacher ich mit dem neuen Paddel zurecht kam, das alte Kober ist jetzt zur reinen Wattwurmschaufel degradiert, dabei vermisse ich am Shaw and Tenney aber die Stahlkante um mich von den Spundwänden beim Rauchen frei zu halten.
Jürgen

PS: Wie soll ich mich verhalten, wer kennt die genaue Rechtslage?


HeinzA Offline




Beiträge: 1.527

28.04.2009 13:30
#2 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Hallo Jürgen,

wasserrechtlich kann ich dir nichts raten, aber ein Shaw&Tenney mit Stahlkante, bäääääh. Dann lieber zu Beginn der Zigarette etwas Abstand zur Spundwand halten und einfach genießen. Oder beim Paddeln auf Wasserpfeife (gibt es, glaube ich, auch bei Globi) umsteigen. Die echten Voyageurs waren ja auch bekannt für ihre Pfeifen, allerdings Ton, nix Wasser. Und die Kippen immer schön brav am Ufer entsorgen, damit unser Element sauber und die Fische nicht nikotinabhängig werden...

Happy smoking
Heinz


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

28.04.2009 19:29
#3 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Schau' mal hier:

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infomateri...terfuehrung.pdf

Die Baumusterzulassung für Politionslaternen zur Kollisionsverhütung ist nur an Wasserfahrzeugen über 6 m vorgeschrieben...!!!!!!!

Da hat der Entenschutz mit Sicherheit was verwechselt... Du hast also Recht und Dein Globilicht ist rechtskonform...
Du kannst ja das Merkblatt ausdrucken und denen mitnehmen und überreichen, sag' denen, dass sie nicht aufhören bei der Einführung - Allgemeines, sondern bis Segelfahrzeuge in Fahrt, Fahrzeuge unter Ruder... Punkt 2: leistungsstarke Lampe oder Laterne weißes Licht... weiterlesen...

Und das BSH wird ja seine eigenen Regeln kennen...


Desweiteren heißt das nicht mehr DHI (das ist das Deutsche Hörgeräte Institut oder das Deutsche Historische Institut...es hieß Deutsches Hydrographisches Institut bis 1990 !!!, sondern BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie...)

So long

lG Leichtgewicht


PS: Warum wurdest Du nach dem woher, wohin und warum gefragt ??? Wen interessierts ??? Und wenn ja warum ??? Hast Du eigentlich
einen On-Board-Aschenbecher ??? Hat der auch ein "Positionslicht" für's Nachtrauchen ???


- Gegen die Männer-Krankheit der Selbstverachtung hilft es am sichersten, von einem klugen Weibe geliebt zu werden. - NIETZSCHE -


lej ( gelöscht )
Beiträge:

29.04.2009 00:16
#4 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Moin Godi
Danke für diese genauen Details, genau so werde ich Das machen, kopieren und mitführen.
Heute abend bin ich gleich ohne Licht gefahren und sie haben mich, wie zuvor ohne Licht, nicht bemerkt.
Heringe haben wir geangelt und sie hätten ja den Angelschein kontrollieren können.
Wegen dem Woher und Wohin kann ich die Waschpo ganz gut verstehen, es liegen da im Moment ein halbes Dutzend U-Boote mit geöffneten Luken rum und besser sie passen etwas auf als dass sie im Büro schlafen, sonst sind die Jungs ganz okay und ohne sie geht es nicht.
Noch mal Danke und Grüße aus Kiel
Jürgen


moose Offline



Beiträge: 1.478

29.04.2009 07:46
#5 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten
In Antwort auf:
dabei vermisse ich am Shaw and Tenney aber die Stahlkante um mich von den Spundwänden beim Rauchen frei zu halten.


hübsche Paddel - hab auch eins in Öl.

Also: Paddel vorne mit Nachtleuchtfarbe 2 k beschichten, das hält die Paddelspitze stabil und leuchtet nachts - wenn abgescheuert neubeschichten. Mein Weib hat einen Sargdeckel (o'Ton Jörg) von Schawn in Öl und stochert auf allem rum dass mir das Herz blutet, die halten ganz gut was aus.

moose

imbush


lej ( gelöscht )
Beiträge:

01.05.2009 20:36
#6 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Moin Godi
Die Waschpo lag doch richtig, Rundumlicht ist Pflicht, da Seeschiffahrtstraße 1. Ordnung.
Dann muss ich mich wohl um eine BSH-konforme Lampe mit BSH-konformer Birne bemühen und eine steckbare Verlängerung brauche ich auch noch, damit sich das Teil über meinem Kopf befindet, von wegen rundum und so. Ab Schleuse Holtenau seewärts, außerhalb des Tonnenstrichs kann ich dann ohne Licht fahren.
Gruß Jürgen


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

01.05.2009 22:36
#7 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Hi Jürgen,

hast Du den Flyer gelesen??

Das handelt die Seeschifffahrtsstraße(n) ab...

Dein Bereich ist auch hier zu finden:http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/do.../SeeSchStrO.pdf !!!!!!!!!!!!!

Im Bereich vor der Seeschiffahrtsstraße gilt die Regelung im Flyer...2, danach 3

Die Kollisionsverhütungsregeln sagen auch nichts anderes aus...

Es sei denn, du bastelst Dir einen Mast an Deinen Kahn, dass Du als Segelfahrzeug giltst..., dann müsstest Du die Lichter vorgeschrieben führen...



In den KVR steht in der Regel 25:


Regel 25

Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter Ruder

a) Ein Segelfahrzeug in Fahrt muß führen


i) Seitenlichter;


ii) ein Hecklicht.


b) Auf einem Segelfahrzeug von weniger als 20 Meter Länge dürfen die unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter in einer Dreifarbenlaterne vereinigt werden, die an oder nahe der Mastspitze dort angebracht ist, wo sie am besten gesehen werden kann.


c) Ein Segelfahrzeug in Fahrt darf zusätzlich zu den unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichtern an oder nahe der Mastspitze zwei Rundumlichter senkrecht übereinander dort führen, wo sie am besten gesehen werden können, und zwar das obere rot und das untere grün; diese Lichter dürfen jedoch nicht zusammen mit der Dreifarbenlaterne nach Buchstabe b geführt werden.


d) i) Ein Segelfahrzeug von weniger als 7 Meter Länge muß, wenn möglich, die unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Lichter führen; andernfalls muß eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit einem weißen Licht gebrauchsfertig zur Hand gehalten und rechtzeitig gezeigt werden, um einen Zusammenstoß zu verhüten.


ii) Ein Fahrzeug unter Ruder darf die in dieser Regel für Segelfahrzeuge vorgeschriebenen Lichter führen; andernfalls muß eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit einem weißen Licht gebrauchsfertig zur Hand gehalten und rechtzeitig gezeigt werden, um einen Zusammenstoß zu verhüten.


e) Ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, muß im Vorschiff einen Kegel - Spitze unten - dort führen, wo er am besten gesehen werden kann.




Das heißt ii): DARF .... vorgeschriebenen Lichter führen...andernfalls: elektrische Lampe oder Laterne ... WEIßES LICHT gebrauchsfertig + rechtzeitig gezeigt... !!!!!!


Dann im Geltungsbereich der Seestraßenordnung:

...ein weißes Rundumlicht an der Stelle, wo es am besten gesehen wird... § 10 (2) SeeSchStrO...

d.h. Höchste Stelle vom Boot + Erhöhung Globilampe (wo es am besten gesehen wird...)

Und hier steht drin Rundumlicht (360 Grad - hat die Globilampe !!!)
http://www.buzer.de/gesetz/545/a108116.htm




Desweiteren gibt es keine 1. Ordnung höchstens §1 Absatz 1 und den Ansatz 2 (Seeschifffahrtsstraßenordnung eingeschränkt...) lies es gerne nach...



Soooooooo happy Mai 2009 ihr Wassersportler alle...hatte heute nur 'ne Minirunde... die Maibowle hat zu sehr gelockt... (...immer diese Säufer...)

lG Leichtgewicht



- Gegen die Männer-Krankheit der Selbstverachtung hilft es am sichersten, von einem klugen Weibe geliebt zu werden. - NIETZSCHE -


lej ( gelöscht )
Beiträge:

05.05.2009 15:18
#8 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten
Moin Godi
Sorry, nach dem Flyer hat die Waschpo recht, mein weißes Rundumlicht von Globi reicht nicht, weil nicht bsh zugelassen, Sichtweite mindestens 2sm.
Steht unter § 10 Punkt 3 Ausnahme
Im Geltungsbereich derSeeSchStrO:
Segelfahrzeuge unter 12m Länge und Fahrzeuge unter Ruder müssen mindestens ein weißes Rundumlicht( das weiße Runumlicht muss dem BSH genüge tun) führen, wo es am besten gesehen wird §10(2) SeSchStrO
Geht dies auf Grund der Bauart nícht,z.B. bei ungedeckten Fahrzeugen unter Segel oder Ruder, DÜRFEN DIESE IN DER ZEIT,IN DER DIE LICHTERFÜHRUNG VORGESCHRIEBEN IST, NICHT FAHREN- es sei denn es liegt ein Notfall vor.
Hierfür muss eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit weißem Licht gebrauchsfertig zur Hand sein und zur Vermeidung eines Zusammenstoßes rechtzeitig gezeigt werden.§ 10(3) SeeSchStrO
Habe mich bei von kompetentester Stelle belehren lassen, leuchtet mir ein, ist nicht widerlegbar. Mir geht es hierbei auch nicht um Recht haben, sondern darum, mich vernünftig und wie vom Gesetzgeber gefordert aus zu rüsten.
Vorschriftsmäßige Beleuchtung mit 4 Doppel-AA Batterien ist mit 60 cm Alustab bereits geordert, kostet 32,90.
Gruß Jürgen

PS: Globi nimmt meine dort gekaufte Lampe ohne Probleme zurück.
PS: Es gibt zusätzlich zulässige Petroleumlaternen mit 6sm Sichtweite, diese sind ca 50cm hoch und mehrere Kilos schwer, um diese über Kopfhöhe bei mir an zu bringen sollte ich vielleicht die Eskimorolle mit dem Atkinson üben, ich will das aber nicht.

Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

05.05.2009 16:16
#9 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Hi Jürgen,

siehste, nu' haben wir's...

Stell' mal Deine Vorschriftsmäßige Beleuchtung mit 4 Doppel-AA Batterien als Foto rein, wenn eingetroffen... (mit Quelle, wer weiß wer sich noch dafür interessiert...)

Evtl. muss ich mich ja irgendwann für Seestraßen rüsten...

Bin grad' in der Namensfindung für meine "Boote", will ja auch nicht als Zielobjekt für den Entenschutz rumgurken... (obwohl ich "namenlos" noch nie angehalten wurde...)

lG Leichtgewicht


lej ( gelöscht )
Beiträge:

05.05.2009 19:31
#10 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Moin again Godi
Bestellt bei Yacht-Niemeyer, Lieferung Ende nächster Woche, da ausverkauft, die Sommerseekajaker haben sich wohl gerade zu Hauf eingedeckt, diese Weicheier.
Gruß Jürgen


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

06.05.2009 20:40
#11 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Hi Jürgen,

die http://www.aquasignal.info/ecat/htdocs/i...1&product_id=43 ??

davon die Version mit Saug-/Klebefuß, die kannst'e (oben auf die ggf. zu schaffende Glatze) kleben... (...höchster Punkt...)

Und Sommerseekajaker (die wirklich knallharten) brauchen die nicht, die sind eh' zu Mittsommer um den Polarkreis zu finden, da wird's nicht wirklich dunkel!
Von wegen Weicheier... außerdem machen Seekajaker nicht mal vor Flugzeugträgern Halt

lG Leichtgewicht


PS: im Prinzip ist die doch nahezu baugleich mit der Globifunzel...


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lej ( gelöscht )
Beiträge:

06.05.2009 22:46
#12 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Moin Godi
Das war ein Witz, mein Verein liegt direkt am Salzwasser, ich bin der Exot und 98% der anderen fahren ...kajak, ohne Rundumlicht.
Gruß Jürgen


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

06.05.2009 22:52
#13 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Jürgeeeeeeeeeen...

das weiß ich doch...

Du Kanadierfreibord-Erklimmer... aber das Bild mit dem Licht auf dem (salzwasserverkrusteten) Kopf geht mir nicht aus dem Kopf

Wie bringst Du das "Ding" denn dann an?? Dünnbrettbohren + Niroschrauben durch die Spante??

lG Leichtgewicht

PS: denkst Du Hauptstädter haben keinen Humor?? Bin doch kein H........ Hihi


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saniwolf Offline




Beiträge: 441

04.12.2009 20:46
#14 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Hallo,

mal zum Durchlesen:

http://www.kanu.de/nuke/downloads/Nachtpaddeln.pdf

Gruß aus Unterfranken

Wolf


Klaus ( gelöscht )
Beiträge:

04.12.2009 21:11
#15 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Hallo lei, 24. und 25. April 2010 ist wieder GOC Treffen,
da könnten wir das ganze ausdiskutieren.
Und natürlich Paddel Testen.
Grüße in den Norden.
Klaus
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Hallo Wolf, konnte www.kanu...... nicht aufmachen
macht aber nix paddle eh nur bei Tageslicht.
Grüße nach Unterfranken.
Klaus

Das Abenteuer fängt schon bei der Planung an.


lej ( gelöscht )
Beiträge:

05.12.2009 00:43
#16 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Moin Wolf
Danke für den Tip vom DKV-Küstenreferenten. Darin kann man das rechtlich gut nachvollziehen.
Ändert nur noch nichts an meinem Problem. Es gibt eine weisse Rundumleuchte mit 5NM Leistung, gefordert sind 2km, sie ist aber auch nicht BSH abgenommen. Die WSP in Kiel hat mir mitgeteilt, dass sie diese Leuchte nicht monieren würden. Für mich ist wichtig, dass ich keinen extra Akku brauche sondern mit ein paar AAA Zellen klar komme.
Gruß Jürgen
Moin Klaus
Darüber zu diskutieren ist unnütz, da es eine bindende Vorschrift ist, die auch logischen Sinn macht.
Sie betrifft dich auch nicht, da zwischen hier Seeschiffahrtsrecht und bei dir Binnenschiffahrtsrecht unterschieden wird.
Zu Wertheim: Wenn ich kann und die vom GOC mich und Lej wieder auf den Platz lassen, komme ich wieder.
Mir hat es dort sehr gut gefallen, ausnamslos sehr nette Zeltnachbarn und überhaupt eine angenehme Athmosphäre.
Gruß Jürgen


docook Offline




Beiträge: 1.383

04.03.2011 12:04
#17 RE: Polizeikontrolle, Beleuchtung und Shaw and Tenney Antworten

Moin Moin,
ich war die Tage bei einer Infoveranstaltung der Waschpo. Dort wurde daran erinnert, dass Kanuten, wie andere Kleinfahrzeuge, im Bereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung ein weißes Rundumlicht zeigen können müssen. Favorisiert wurde da ein offizielles Modell. Soweit auch klar laut Text der Seeschifffahrtsstraßenordnung (Nachtfahrverbot, zeigen eines weißen Rundumlichts zur Kollisionsverhütung usw). Weiter führten die Beamten jedoch aus, dass ja auch plötzlich unsichtiges Wetter ein Grund des Nichtfahrendürfens sein kann. Also müssen wir Kleinboote jederzeit ein weißes Rundumlicht vorweisen können. Also auch bei einer jederzeit möglichen Kontrolle bei bestem Wetter. Inwieweit das Interpretation des Gesetzestextes ist und über mögliche Konsequenzen konnte ich logischerweise auf dieser Veranstaltung nichts weiter klären.
Vielleicht hat ja jemand noch eine offizielle Parallelmeinung...
Viele Grüße
docook


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